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Quad Events|Heiko Henrich Weisel

Tel: +49 (0)6048-951952

Fax: +49 (0)6048-951950

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Quad´s & ATV´s


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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die umseitig angeführten und die folgenden Vertragsbedingungen. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das (die) Quads in einem ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter erklärt außerdem, das er sich von dem Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des vollständigen Werkzeuges, des Fahrzeugscheins und dem vollen Tankinhalt überzeugt hat.
Bezahlung:
Der Tourpreis wird spätestens 7 Tage vor Antritt der Fahrt fällig, um eine Garantie an der Teilnahme zu gewährleisten.  Anzahlungen können jedoch jederzeit geleistet werden. Sind bei Tourantritt mehr Teilnehmer als Quads vor Ort, können diese Fahrtgäste nicht an der Fahrt teilnehmen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm.
Preisänderungen:
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 10%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 3 Monate liegen. Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind z.B.:
Versicherungszuschläge, Benzinpreiserhöhung, Behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen. Falls Preisveränderungen 10% übersteigen, kann der Mieter kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Pflichten des Vermieters:
a) Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch.

b) Versicherung: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung:
2.000.000 € bei Personenschaden
1.000.000 € bei Sachschaden
c) Wartung: Die Wartung der Fahrzeuge, außer der Wagenwäsche und kleineren Reparaturen die der Vermieter selbst erledigt, werden von einer Fachwerkstatt nach Beauftragung des Vermieters durchgeführt.
Pflichten des Mieters:
Der Mieter benötigt für die Führung eines Ouads einen Führerschein. Der Mietgegenstand ist sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig bei Verkehrs und Ordnungsvergehen während des Mietvertragszeitraumes einschließlich aller unbeschränkt für alle daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden (Unfall), Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit dem Quad durchzuführen. Bei einer Selbstmietung ohne Reiseführer darf das Quad nur im öffentlichen Straßenverkehr und auf erlaubten Feldwegen benutzt werden. Eine Off-Road Benutzung ( im Gelände) ist ausdrücklich untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet das Quad zum, Abschleppen anderer Fahrzeuge, zum Schleppen sonstiger Sachen oder zum Einsatz bei Renn- oder Sportveranstaltungen zu benutzen. Die Quads dürfen mit max. 2 Personen benutzt werden. Die maximale Zuladung beträgt 180 Kg und darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat das Quad sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Während der Nachtzeit ist das Quad in geschlossenen Räumen abzustellen, keinesfalls auf der Straße. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen so hat er dem Vermieter vollen Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Quads zuzüglich Mietausfall zu leisten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch die/den Mietvertrag berechtigten Fahrer lenken lassen. Er muss sich vorher von dessen/deren Fahrtüchtigkeit und vom Vorhandensein ordnungsgemäßer Papiere überzeugen. Alle vorstehenden für den Mieter geltenden Regelungen gelten ebenso für den /die berechtigten Fahrer. Im Falle eines Schadens haften Mieter und Fahrer. Der Mieter verpflichtet sich, das Quad nur mit einem nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassenen Motorradhelm zu führen. Er verpflichtet sich, auch nur solche Beifahrer mitzunehmen, die einen solchen Helm tragen. Bei einer Mietung mit Reiseführer verpflichtet sich der Mieter, dessen Anweisungen Folge zu leisten. Sollte sich während der Fahrt herausstellen, dass ein oder mehrere Fahrer sich oder andere Teilnehmer gefährden, ist der Reiseführer jederzeit berechtigt, den- oder diejenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises besteht nicht.
Rücktritt:
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls unvorhergesehene Ereignisse dies erfordern (z.B. Unwetter, Verletzung, Fahrzeugschäden). Ansprüche können daraus nicht geltend gemacht werden.

Im Falle des Rücktritts des Kunden, gelten folgende Stornobedingungen:

Rücktritt von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn der Tour jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, sofern nicht andere Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters bei der Buchung des Erlebnisses (Einlösung des Gutscheins) akzeptiert wurden (z.B. AGB des Veranstalters), unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:  

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 25 Euro

vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%

vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%

vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%

vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%

ab dem Tag (des Beginns): 80%.

Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.
2. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Haftung:
Wir haften als Tourveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Tour unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
Haftungsausschluss/ -begrenzung:
Durch seine Unterschrift erklärt der Teilnehmer, dass er auf eigene Gefahr an der Tour teilnimmt. Er trägt die Verantwortung für die zivil- bzw. strafrechtliche Verfolgung für alle von ihm verursachten Schäden (Personen-, Sach- und Folgeschäden). Er sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Quadevents / Heiko Henrich Weisel und dessen Beauftragten auf jegliche Ansprüche, die mit einem schädigenden Ereignis während der Tour entstehen. Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer stellt Quadevents / Heiko Henrich Weisel und dessen Beauftragten auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem Schaden geltend gemacht werden. Der Tourenveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke auftreten.
Vermittlungsleistungen:
Werden andere Leistungen (z.B. Hotel usw.) von uns vermittelt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
Datenschutz:
Mit der Weitergabe des Namens , Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
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Aktualisiert am: 17. August 2008 16:21:34 | Powered by nokaNET

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