Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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Grundlage dieses Mietvertrages sind
ausschließlich die umseitig angeführten und die folgenden
Vertragsbedingungen. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift
an, dass er das (die) Quads in einem ordnungsgemäßen Zustand
ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter erklärt außerdem, das
er sich von dem Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des
vollständigen Werkzeuges, des Fahrzeugscheins und dem vollen
Tankinhalt überzeugt hat.
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Bezahlung:
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Der Tourpreis wird spätestens 7
Tage vor Antritt der Fahrt fällig, um eine Garantie an der
Teilnahme zu gewährleisten. Anzahlungen können
jedoch jederzeit geleistet werden. Sind bei Tourantritt mehr
Teilnehmer als Quads vor Ort, können diese Fahrtgäste nicht an
der Fahrt teilnehmen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus
unserem Programm.
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Preisänderungen:
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Die Änderung des vereinbarten
Reisepreises bis hin zu einer 10%igen Erhöhung ist zulässig,
wenn zwischen dem Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 3
Monate liegen. Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind
z.B.:
Versicherungszuschläge, Benzinpreiserhöhung, Behördliche
Anordnungen, Gesetzesänderungen. Falls Preisveränderungen 10% übersteigen,
kann der Mieter kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
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Pflichten des Vermieters:
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a) Gebrauchstauglichkeit des
Fahrzeuges:
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und
technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch.
b) Versicherung: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie
folgt versichert:
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Haftpflichtversicherung:
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2.000.000 € bei Personenschaden
1.000.000 € bei Sachschaden
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c) Wartung: Die Wartung der
Fahrzeuge, außer der Wagenwäsche und kleineren Reparaturen die
der Vermieter selbst erledigt, werden von einer Fachwerkstatt nach
Beauftragung des Vermieters durchgeführt.
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Pflichten des Mieters:
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Der Mieter benötigt für die Führung
eines Ouads einen Führerschein. Der Mietgegenstand ist sorgsam zu
behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften,
Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie
die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig
bei Verkehrs und Ordnungsvergehen während des
Mietvertragszeitraumes einschließlich aller unbeschränkt für
alle daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden
(Unfall), Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der
Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter ist nicht
berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit dem Quad durchzuführen.
Bei einer Selbstmietung ohne Reiseführer darf das Quad nur im öffentlichen
Straßenverkehr und auf erlaubten Feldwegen benutzt werden. Eine
Off-Road Benutzung ( im Gelände) ist ausdrücklich untersagt.
Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des
Vermieters. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet das Quad zum,
Abschleppen anderer Fahrzeuge, zum Schleppen sonstiger Sachen oder
zum Einsatz bei Renn- oder Sportveranstaltungen zu benutzen. Die
Quads dürfen mit max. 2 Personen benutzt werden. Die maximale
Zuladung beträgt 180 Kg und darf nicht überschritten werden. Der
Mieter hat das Quad sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Während
der Nachtzeit ist das Quad in geschlossenen Räumen abzustellen,
keinesfalls auf der Straße. Verstößt der Mieter gegen diese
Bedingungen so hat er dem Vermieter vollen Schadensersatz bis zur
Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Quads zuzüglich
Mietausfall zu leisten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch
die/den Mietvertrag berechtigten Fahrer lenken lassen. Er muss
sich vorher von dessen/deren Fahrtüchtigkeit und vom
Vorhandensein ordnungsgemäßer Papiere überzeugen. Alle
vorstehenden für den Mieter geltenden Regelungen gelten ebenso für
den /die berechtigten Fahrer. Im Falle eines Schadens haften
Mieter und Fahrer. Der Mieter verpflichtet sich, das Quad nur mit
einem nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassenen
Motorradhelm zu führen. Er verpflichtet sich, auch nur solche
Beifahrer mitzunehmen, die einen solchen Helm tragen. Bei einer
Mietung mit Reiseführer verpflichtet sich der Mieter, dessen
Anweisungen Folge zu leisten. Sollte sich während der Fahrt
herausstellen, dass ein oder mehrere Fahrer sich oder andere
Teilnehmer gefährden, ist der Reiseführer jederzeit berechtigt,
den- oder diejenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise
auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises
besteht nicht.
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Rücktritt:
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Der Veranstalter ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, falls unvorhergesehene Ereignisse dies
erfordern (z.B. Unwetter, Verletzung, Fahrzeugschäden). Ansprüche
können daraus nicht geltend gemacht werden.
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Im
Falle des Rücktritts des Kunden, gelten folgende
Stornobedingungen:
Rücktritt
von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung
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1.
Der Teilnehmer kann bis Beginn der Tour jederzeit durch Erklärung
gegenüber
dem Veranstalter vom Vertrag
zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird
empfohlen den Rücktritt
unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für
die
Stornierungsgebühren ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter. Beim
Rücktritt nach bereits
erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die
Rücktrittsentschädigung,
sofern nicht andere Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters bei
der Buchung des Erlebnisses
(Einlösung des Gutscheins) akzeptiert wurden (z.B. AGB des
Veranstalters), unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und der gewöhnlich möglichen
anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden
pauschalen Prozentsätzen
des jeweiligen Buchungspreises:
ab
Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%,
mindestens jedoch 25 Euro
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vom
29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%
vom
21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%
vom
14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom
7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%
ab
dem Tag (des Beginns): 80%.
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Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt:
ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.
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2. Dem Teilnehmer ist es gestattet,
dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich
keine oder geringere Kosten
als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall ist der
Teilnehmer nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
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Haftung:
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Wir haften als Tourveranstalter für
die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Tour unter
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
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Haftungsausschluss/
-begrenzung:
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Durch seine Unterschrift erklärt
der Teilnehmer, dass er auf eigene Gefahr an der Tour teilnimmt.
Er trägt die Verantwortung für die zivil- bzw. strafrechtliche
Verfolgung für alle von ihm verursachten Schäden (Personen-,
Sach- und Folgeschäden). Er sorgt selbst für einen ausreichenden
Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Quadevents / Heiko
Henrich Weisel und dessen Beauftragten auf jegliche Ansprüche,
die mit einem schädigenden Ereignis während der Tour entstehen.
Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und
unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der
Teilnehmer stellt Quadevents / Heiko Henrich Weisel und dessen
Beauftragten auch von Ansprüchen Dritter frei, die im
Zusammenhang mit einem Schaden geltend gemacht werden. Der
Tourenveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die
durch nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke auftreten.
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Vermittlungsleistungen:
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Werden andere Leistungen (z.B. Hotel
usw.) von uns vermittelt, gelten die Bedingungen des jeweiligen
Vertragspartners.
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Datenschutz:
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Mit der Weitergabe des Namens ,
Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt
sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten
werden vertraulich behandelt.
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Gerichtsstand:
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Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
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